ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Buchungsbedingungen
§1 Allgemeines
Die Foto und Filmproduktion S Models Class vermittelt KI-Fotomodelle. Die Produktionsfirma ist der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers, nachfolgend Kunde genannt. Als Auftraggeber gilt derjenige, der bei der Produktionsfirma bucht, soweit nicht ausdrücklich bei dem Auftrag etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
§2 Auftragsgrundlagen
(1) Das KI-Model darf ausschließlich im zuvor schriftlich definierten Rahmen durch den Auftraggeber verwendet werden. Die Aufnahmen dürfen nur wie im schriftlich vereinbarten Nutzungsvertrag verwendet werden. Alle Vereinbarungen werden schriftlich mit der Produktionsfirma getroffen.
§3 Auftragsmodalitäten
(1) Der Auftrag gilt als verbindlich für beide Seiten. Er wird durch die Produktionsfirma schriftlich bestätigt unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten und der vereinbarten Nutzungsbedingungen.
§4 Vergütung / Produktionshonorar
(1) Für die Erstellung, Bearbeitung und Bereitstellung des KI-Models sowie der zugehörigen Aufnahmen erhält die Produktion vom Auftraggeber eine vereinbarte Vergütung gemäß dem jeweiligen Angebot oder Kostenvoranschlag.
(2) Bei der Vergütung handelt es sich nicht um ein Honorar im Sinne einer persönlichen Leistung eines natürlichen Models, sondern um eine Produktions- und Lizenzgebühr für die Nutzung der erstellten KI-Modelle und Bilddaten.
(3) Die Vergütung wird mit der Übergabe der finalen Daten oder gemäß den im Angebot genannten Zahlungsbedingungen fällig.
Etwaige Zusatzleistungen (z. B. Erweiterung der Nutzung, nachträgliche Bearbeitung oder Anpassung des KI-Models) werden gesondert berechnet.
§5 Zahlungskonditionen
Die Zahlung des Produktionshonorars ist rein netto, in Euro zu bezahlen.
§6 Reklamation, Haftung
(1) Der Kunde hat sich, sollte eine Reklamation vorliegen, umgehend mit der Produktionsfirma in Verbindung zu setzen und ihr den Anlass der Reklamation nachvollziehbar darzulegen.
§7 Nutzungsrechte
(1) Die Nutzungsrechte werden individuell nach konkreter Angabe des Verwendungszwecks vereinbart und von der Produktionsfirma schriftlich bestätigt. Entsprechen die Angaben nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Kunden überein, so gilt die Nutzungsvereinbarung als nicht erteilt. Durch Zahlung des Entgelts werden die Nutzungsrechte gültig. Die Nutzung vor der vollständigen Zahlung ist unzulässig.
(2) Jegliche weitergehende Verwendung setzt eine in schriftlicher Form vorliegende Einwilligung durch die Produktionsfirma voraus.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Grundsätzlich findet deutsches Recht zwischen den Parteien dieser Auftragsbedingungen, sprich Produktionsfirma, Kunde und KI-Model-Anwendung. Der Sitz der Produktionsfirma bildet hierfür den Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung in Verbindung mit Nutzungsrechten. Die Gültigkeit der Regelungen soll durch die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen nicht tangiert werden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Aufträge und Abweichungen von diesen Auftragsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Produktionsfirma vorzunehmen.
(3) Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen wird die allgemeine Gültigkeit der Auftragsbestimmungen nicht tangiert. Dasjenige gilt als vereinbart, was statt der unwirksamen Bestimmung dem angestrebten Zweck möglichst dienlich ist. Bei Vertragslücken wird selbige Praxis angewandt.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit dieses gesetzlich zulässig ist, ausschließlich Stuttgart, Deutschland.
